Pressemitteilung: Laserworld, 25. November 2019
Beim Einsatz von Lasern muss gemäß § 5 OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) unter bestimmten Bedingungen ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden. Die nötigen Kenntnisse, um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, werden im Rahmen der Teilnahme an einem Laserschutzseminar vermittelt.
Die Laserworld Academy bietet 2020 wieder in vielen großen Städten Deutschlands Seminare zum Laserschutzbeauftragten an.
Ob in der Industrie, im Handwerk, für technische Anwendungen oder bei Lasershows und Bühnenevents: Verschiedene Anwendungsbereiche von Lasern erfordern unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen. Der überwiegende Teil des Laserschutzseminars ist inhaltlich jedoch für alle Anwendungsbereiche identisch.
Das Laserschutzseminar behandelt dabei alle wesentlichen Inhalte zur Erlangung der Kenntnis als Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV in Verbindung mit den TROS. Eine Urkunde und ein Nachweis im Scheckkartenformat bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme am Seminar zum Laserschutzbeauftragten.
Übrigens: Nach der neuesten Fassung der OStrV müssen die Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden. Die aktuelle Fassung der TROS definiert einen Wiederholungszeitraum von maximal 5 Jahren. Die angebotenen Seminare sind auch als Auffrischungskurse geeignet.
Ist der letzte Kurs zum Laserschutzbeauftragten also aus 2015 oder älter, ist eine Auffrischung erforderlich.
Die Termine der Kurse, weitere Details zum Thema „Laserschutzseminar“, „Laserschutzbeauftragter“ und den Anmeldemöglichkeiten gibt es auf: https://www.laserschutzseminar.de
Laserschutzseminar gemäß OStrV und TROS aber in englischer Sprache werden hier ausgeschrieben:
![Seminar 2 Laserschutzbeauftragter werden - Seminartermine 2020 in vielen deutschen Städten](https://www.stage223.com/wp-content/uploads/2019/12/Seminar-2-scaled.jpg)