Als Anschlagmittel werden Materialien zur Verbindung von Traversen, Geräten und festen Bauten bezeichnet. Dies können zum Beispiel Seile, Rundschlingen oder Ketten sein. In der Veranstaltungstechnik müssen diese spezielle Anforderungen und Normen erfüllen und müssen entsprechend der entstehenden Lasten dimensioniert sein. Zusätzlich müssen für Anschlagmittel Prüffristen eingehalten werden. Weitere Regelungen und Vorschriften zu Anschlagmitteln finden sich in Schriften der Berufsgenossenschaft und der DGUV.
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