Der Fluchtweg beschreibt den Weg, der im Falle einer Evakuierung oder Räumung der Veranstaltung dient. Diese Wege sind vorher nach geltenden Bestimmungen festgelegt und der Besucherzahl entsprechend dimensioniert. Sie sind mit genormten Pictogrammen, Leuchtschildern und Kennzeichungen markiert. Geltende Vorschriften und Regelungen zu Fluchtwegen finden sich beispielsweise in der Versammlungsstättenverordnung.
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