Ein Laserschutzbeauftragter ist eine Person, die das nötige Wissen und die Ausbildung besitzt, um Laser der Klassen §R, 3B und 4 zu betreiben. Er ist für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilung, Vorbereitung und Kontrolle von Schutzmaßnahmen, sowie die sichere Gewährleistung des Betriebes eines Laser Einsatzes. Die nötigen Kenntnisse können in speziellen Kursen zum Laserschutzbeauftragten erworben werden.