Der Rigger ist zuständig für den fachgerechten Auf- und Abbau der Traversenkonstruktionen. Hierzu gehören z.B. das Anbringen von Hängepunkten, entsprechende Verteilung der Lasten und das Sichern der Traversen. Beim Rigging sind spezielle Vorschriften und Regelungen der Berufsgenossenschaften, DGUV und Gesetze zu beachten. So muss der Rigger über eine vollumfängliche PSA verfügen. Auch sind verschiedene Befähigungsnachweise nötig, wie für das Führen von Scherenbühnen.