Die BGV D8 Plus- Norm beschreibt eine Norm für Kettenzüge, die nach dem liften nicht mehr tot gehängt werden müssen. Die Last bzw. Tragwerk darf verfahren werden, solange keine Personen unter der Last sind. Ist der Motor angehalten, ist der Personaufenthalt gestattet. Der Motor verfügt über eine zweite Bremse, die hier als vorgeschriebene Sekundärsicherung dient.